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3G-Regel für Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises gilt weiter

Für alle Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises gilt auch weiterhin, dass persönliche Vorsprachen in den Dienststellen der Kreisverwaltung nur nach der 3G-Regel erfolgen können.

Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises sind deshalb weiterhin verpflichtet einen Negativnachweis vorzulegen. Als Nachweis gelten:

1. Impfnachweis (letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage vergangen).

2. Genesenennachweis (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt).

3. Testnachweis (maximal 24 Stunden zurück liegender Schnelltest einer Teststation/ eines Testzentrums).

4. (PCR-)Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).

5. Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts.

Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis werden auf die Möglichkeit eines kostenlosen Bürgertests in einer Teststation bzw. einem Testzentrum verwiesen. Anmeldungen zu kostenlosen Bürgertests sind möglich unter: www.apo-schnelltest.de/wmk

Alle Personen, die keinen Negativnachweis vorlegen wollen, können keine persönlich Vorsprachen in den Räumen der Kreisverwaltung wahrnehmen und werden auf die Möglichkeit der schriftlichen (Post, Fax und E-Mail) und fernmündlichen (Telefon, Videokonferenz) Kommunikationswege verwiesen.

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