3G-Regel für Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises gilt weiter
Für alle Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises gilt auch weiterhin, dass persönliche Vorsprachen in den Dienststellen der Kreisverwaltung nur nach der 3G-Regel erfolgen können.
Kundinnen und Kunden des Werra-Meißner-Kreises sind deshalb weiterhin verpflichtet einen Negativnachweis vorzulegen. Als Nachweis gelten:
1. Impfnachweis (letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage vergangen).
2. Genesenennachweis (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt).
3. Testnachweis (maximal 24 Stunden zurück liegender Schnelltest einer Teststation/ eines Testzentrums).
4. (PCR-)Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).
5. Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts.
Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis werden auf die Möglichkeit eines kostenlosen Bürgertests in einer Teststation bzw. einem Testzentrum verwiesen. Anmeldungen zu kostenlosen Bürgertests sind möglich unter: www.apo-schnelltest.de/wmk
Alle Personen, die keinen Negativnachweis vorlegen wollen, können keine persönlich Vorsprachen in den Räumen der Kreisverwaltung wahrnehmen und werden auf die Möglichkeit der schriftlichen (Post, Fax und E-Mail) und fernmündlichen (Telefon, Videokonferenz) Kommunikationswege verwiesen.